Achtung gesetzliche Änderung - An-, Ab- und Ummeldungen nur noch in die Zukunft möglich!
Wichtige Änderung seit dem 6. Juni 2025
Aufgrund neuer Vorgaben der Bundesnetzagentur (BK6-22-024) sind rückwirkende Nutzerwechsel ab diesem Stichtag nicht mehr zulässig.
Was bedeutet das?
An-, Ab- und Ummeldungen bei Ihrem Energieversorger können künftig nur noch für einen zukünftigen Zeitpunkt vorgenommen werden.
Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen finden Sie unter:
https://swa-b.de/servicebereich/neuregelung-fuer-ummeldungen-strom