Ihre Ansprechpartner in Annaberg-Buchholz
MANDY WEISSER
Tel. 03733 5613-559
mandy.weisser@swa-b.de
KATJA KUSTER
Tel. 03733 5613-534
katja.kuster@swa-b.de
UWE STEINBACH
Tel. 03733 5613-552
uwe.steinbach@swa-b.de
SOWIE UNSERE ANSPRECHPARTNER IN UNSEREN SERVICEFILIALEN VOR ORT
Die Stadtwerke Annaberg-Buchholz immer in Ihrer Nähe – mit unseren fünf weiteren Servicefilialen vor Ort.
Gas
DIE GASVERSORGUNG VON PROFIS FÜR PROFIS
Zwei Dinge schätzen die Gaskunden der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG besonders: Zuverlässige Versorgung und professionellen Service. Denn beides kann für den eigenen Geschäftserfolg entscheidend sein und die Geschäftskundenbetreuer der Stadtwerke setzen alles daran, diesen Anspruch bei den Kunden in der Region umzusetzen. So findet sich für jede Herausforderung eine passende und wirtschaftliche Lösung.
GESETZE UND VERORDNUNGEN
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz
GasGVV
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Annaberg-Buchholz zur GasGVV
Ergänzung-GVV
VERBRAUCHERSTREITSCHLICHTUNG BEI STROM UND GAS
Nach §§ 111a und 111b EnWG sind Energielieferanten bereits zur außergerichtlichen Schlichtung bei Verbraucher-
beschwerden im Strom- und Gasbereich verpflichtet. Wird einer Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, haben Energielieferanten die Gründe in Textform darzulegen und auf die Anschrift und die Webseite der Schlichtungsstelle sowie die Verpflichtung des Unternehmens zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren hinzuweisen. Das Schlichtungsverfahren erfolgt vor der Schlichtungsstelle Energie e.V. in Berlin. www.schlichtungsstelle-energie.de
ALLGEMEINE VERÖFFENTLICHUNGSPFLICHTEN
TRANSPARENZ GEMÄSS REMIT
Die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG ist Marktteilnehmer gemäß der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandels (Regulation on Energy Market Integrity and Transparency, REMIT).
Hier veröffentlicht die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG Insiderinformationen entsprechend der EU-Verordnung Nr. 1227/2011: Derzeit liegen keine Insider-Informationen nach Art. 4 (1) der REMIT vor.
ERSATZVERSORGUNG
Das Preisblatt zur Ersatzversorgung für Gewerbekunden ab einem Verbrauch von 10.001 kWh bis 1,5 Mio. kWh, gültig bis 30.06.2024 können Sie hier einsehen.
Das aktuelle Preisblatt zur Ersatzversorgung für Gewerbekunden ab einem Verbrauch von 10.001 kWh bis 1,5 Mio. kWh, gültig ab 01.07.2024 können Sie hier einsehen.