Hinweisgeberschutz
Mit dem in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) haben Sie die Möglichkeit, Hinweise gemäß der gesetzlich festgehaltenen Bestimmungen postalisch, telefonisch, elektronisch per Mail bzw. weiter unten verlinktem Online-Formular an die entsprechende Hinweisgebermeldestelle zu übermitteln. Diese Hinweise betreffen Informationen, die Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer solchen Tätigkeit, beispielsweise als Angestellte oder Geschäftspartner, erhalten haben. Es können sowohl straf- oder bußgeldbewehrte Verstöße als auch Verstöße gegen Bundes-, Landes- oder EU-Rechtsvorschriften gemeldet werden, gemäß § 2 HinSchG. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 10 HinSchG.
Für eine schnelle und ordnungsgemäße Bearbeitung Ihrer Meldung bitten wir Sie, den Sachverhalt möglichst detailliert zu erläutern. Dabei steht Ihnen selbstverständlich frei, dies unter für uns ersichtlicher Angabe Ihrer Kontaktdaten oder aber anonym zu tun.
IHR ANSPRECHPARTNER
Poppa, Adamietz, Orzschig & Kollegen
z. H. RA Mike Orzschig
Johannisgasse 17A
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon: 03733 5613-960
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