Wie funktioniert die geplante Erdgaspreisbremse?
Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie für Vereine mit bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden Erdgasverbrauch im Jahr beträgt der Erdgaspreis 12 Cent brutto pro Kilowattstunde (Referenzpreis/Preisdeckel). Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent der im September 2022 geltenden Verbrauchsprognose.
Eine befristete Erdgaspreisbremse soll ebenfalls der, von den hohen Preisen betroffenen, Industrie mit mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Verbrauch dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Hier wird ab Januar 2023 der Netto-Arbeitspreis für die Kilowattstunde auf 7 Cent gedeckelt – für 70 Prozent des Erdgasverbrauchs des Jahres 2021. Diese Regelung gilt auch für Krankenhäuser.
In jedem Falle gilt: Für den restlichen Verbrauch muss der normale Vertragspreis gezahlt werden. Ein bewusster und sparsamer Energieverbrauch sowie zusätzliche Energieeinsparmaßnahmen sind somit lohnenswert.
Auf welcher Grundlage wird das jeweilige Entlastungskontingent für Erdgas bestimmt?
Das Entlastungskontingent bezieht sich jeweils auf einen Letztverbraucher und dessen Entnahme an einer bestimmten Lieferstelle. Für die Ermittlung des Entlastungskontingents ist zwischen SLP- und RLM-Kunden zu unterscheiden. Die Basis für das Entlastungskontingent für SLP-Entnahmestellen ist die im September 2022 geltende Verbrauchsprognose.
Für RLM-Entnahmestellen gilt der 2021 gemessene Wert.
Was gilt, wenn mein vertraglich geregelter Preis unter den jeweiligen Preisbremsen liegt?
Dann haben Sie Ihren Vertrag zu einem Zeitpunkt mit günstigen Preisen abschließen können und das Thema Energiepreisbremsen tangiert Sie nicht.
Wann tritt die Erdgaspreisbremse in Kraft und was muss ich tun, um die Entlastung zu erhalten?
Die Erdgas- und Wärmepreisbremse startete ab März 2023 und umfasst rückwirkend den Zeitraum Januar bis Februar. Die Preisbremsen wirken für das gesamte Jahr 2023.
Was gilt, wenn ich gerade zu einem anderen Lieferanten gewechselt bin?
Der Energieversorger, welcher Sie zum Stichtag 1. März 2023 belieferte, ist für Ihre Entlastungsbeträge zuständig. Von diesem erhalten Sie auch die rückwirkenden Entlastungen für den Zeitraum Januar bis Februar 2023 gutgeschrieben. Grundlage dafür ist, dass Ihr Altvertrag die Voraussetzungen der Erdgaspreisbremse erfüllt. Idealerweise weisen Sie uns den Anspruch in Form einer Schlussrechnung Ihres vorhergehenden Anbieters nach.
Wie wird der Entlastungsbetrag Gas berechnet?
Differenzbetrag = (Arbeitspreis – Referenzpreis)
Entlastungskontingent = siehe §10 des EWPBG
Entlastungsbetrag = (Differenzbetrag * Entlastungskontingent)
Wie setzten wir die geplante Erdgaspreisbremse um?
Im März 2023 erhielten Sie eine geänderte Abschlagsmitteilung mit den um die Preisbremse reduzierten Abschlagsbeträgen. Der Abschlag März reduzierte sich um die rückwirkende Entlastung für die Monate Januar, Februar, März. Von April bis Dezember haben wir die monatlichen Entlastungen für den jeweiligen Monat berücksichtigt.
Als Mieter erhalten Sie die Entlastung über die Betriebskostenabrechnung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin.
Muss ich die Entlastung irgendwann zurückzahlen?
Hierzu steht im Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) geschrieben, dass der Entlastungsbetrag unter dem Vorbehalt der Rückforderung zu gewähren ist.
In der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung erhalten Sie alle Informationen dazu noch einmal detailliert aufgeschlüsselt.
Wer wird von der Erdgaspreisbremse ausgeschlossen?
In diesem Fall verweisen wir auf §3 EWPBG.
Gibt es außerdem noch weitere Entlastungen?
Zur weiteren Abfederung der Belastung durch gestiegene Erdgaspreise hat die Bundesregierung eine temporäre Umsatzsteuersenkung auf Lieferungen von Erdgas von 19 % auf 7 % beschlossen. Diese Regelung gilt vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024.