Wie funktioniert die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis wird für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde brutto (Referenzpreis, Preisdeckel) gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent der aktuellen Verbrauchsprognose. Nur für den darüber hinausgehenden Verbrauch muss dann der reguläre Vertragspreis gezahlt werden.
Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Preisdeckel (Referenzpreis) bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis vor Steuern/Umlagen) für 70 % der aktuellen Verbrauchsprognose bei SLP-Kunden sowie 70 % der in 2021 gemessenen Menge bei RLM-Kunden. Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Vertragspreis.
Auf welcher Grundlage wird das jeweilige Entlastungskontingent für Strom bestimmt?
Das Entlastungskontingent bezieht sich jeweils auf einen Letztverbraucher und dessen Entnahme an einer bestimmten Lieferstelle. Für die Ermittlung des Entlastungskontingents ist zwischen SLP- und RLM-Kunden zu unterscheiden. Die Basis für das Entlastungskontingent für SLP-Entnahmestellen ist die aktuelle Verbrauchsprognose des Netzbetreibers, für RLM-Entnahmestellen hingegen gilt der 2021 gemessene Wert.
Was gilt, wenn mein vertraglich geregelter Preis unter den jeweiligen Preisbremsen liegt?
Dann haben Sie Ihren Vertrag zu einem Zeitpunkt mit günstigen Preisen abschließen können und das Thema Energiepreisbremsen tangiert Sie nicht.
Wann tritt die Strompreisbremse in Kraft und was muss ich tun, um die Entlastung zu erhalten?
Die Strompreisbremse startete ab März 2023 und umfasste rückwirkend den Zeitraum Januar bis Februar. Die Preisbremsen wirken für das gesamte Jahr 2023.
Was gilt, wenn ich gerade zu einem anderen Lieferanten gewechselt bin?
Der Energieversorger, welcher Sie zum Stichtag 1. März 2023 belieferte, ist für Ihre Entlastungsbeträge zuständig. Von diesem erhalten Sie auch die rückwirkenden Entlastungen für den Zeitraum Januar bis Februar 2023 gutgeschrieben. Grundlage dafür ist, dass ihr Altvertrag die Voraussetzungen der Strompreisbremse erfüllt. Idealerweise weisen Sie uns den Anspruch in Form einer Schlussrechnung ihres vorhergehenden Anbieters nach.
Wie wird der Entlastungsbetrag Strom berechnet?
Differenzbetrag = (Arbeitspreis – Referenzpreis)
Entlastungskontingent = siehe §6 des StromPBG
Entlastungsbetrag = (Differenzbetrag * Entlastungskontingent)
Wie setzten wir die geplante Strompreisbremse um?
Im März 2023 erhielten Sie eine geänderte Abschlagsmitteilung mit den um die Preisbremse reduzierten Abschlagsbeträgen. Der Abschlag März reduzierte sich um die rückwirkende Entlastung für die Monate Januar, Februar, März. Von April bis Dezember haben wir die monatlichen Entlastungen für den jeweiligen Monat berücksichtigt.
Muss ich die Entlastung irgendwann zurückzahlen?
Hierzu steht im Strompreisbremsegesetz (StromPBG) geschrieben, dass der Entlastungsbetrag unter dem Vorbehalt der Rückforderung zu gewähren ist.
Wer wird von der Strompreisbremse ausgeschlossen?
In diesem Fall verweisen wir auf §4 StromPBG.