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FACHBEREICH NETZVERTRIEB
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Messstellenbetrieb
In dem von uns selbst betriebenen Stromverteilnetz ist die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG grundzuständiger Messstellenbetreiber gemäß § 2 Ziffer 4 MsbG.
DIGITALE MESSTECHNIK
Das im Jahr 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Ausstattung der Letztverbraucher und Anlagenbetreiber mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.
Dazu veröffentlichen wir nachfolgende Informationen sowie die Preise unserer Standard- und Zusatzleistungen.
Informationen zur digitalen Messtechnik im Netzgebiet der Stadtwerke Annaberg-Buchholz finden Sie in unserem Flyer. Erläuterungen zum Display einer modernen Messeinrichtung haben wir Ihnen kurz und knapp in einer Ableseanleitung am Beispiel des Zählertyps GS303 zusammengefasst.
MESSSTELLENVERTRAG UND BEDINGUNGEN ZUM MESSSTELLENBETRIEB
Zur Umsetzung des Messstellenvertrages zwischen Messstellenbetreiber und Messstellennutzer (Anschlussnutzer, Anschlussnehmer oder Anlagenbetreiber) gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MsbG veröffentlichen wir folgende Regelungen.
Zur Umsetzung des Messstellenvertrages zwischen Messstellenbetreiber und Messstellennutzer (Energielieferanten) gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MsbG veröffentlichen wir folgende Regelungen.
MUSTERVERTRÄGE FÜR MESSSTELLENBETREIBER
Zur Umsetzung des Messstellenvertrages zwischen Netzbetreiber und (drittem) Messstellenbetreiber gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MsbG veröffentlichen wir folgende Regelungen.
BEFUNDPRÜFUNG
Durch eine Befundprüfung wird festgestellt, ob ein eichfähiges Messgerät die Verkehrsfehlergrenzen einhält und den sonstigen Anforderungen der Zulassung entspricht.
Zur Beauftragung einer Befundprüfung nutzen Sie bitte das angegebene Formular.