Redispatch 2.0
Auf Grundlage des am 13.05.2019 in Kraft getretenen Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) sind zum 01.10.2021 neue Vorgaben für das Management von Netzengpässen sowie die Abregelung von Erzeugungsanlagen umzusetzen.
Den neuen Verpflichten unterliegen alle Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, konventionelle Energieerzeugungsanlagen und Speicher ab einer Leistung von 100 kW sowie alle EE- und KWK-Anlagen, welche dauerhaft durch den Netzbetreiber steuerbar sind.
Gleichzeitig werden die bisherigen Vorgaben zum Einspeisemanagement nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) aufgehoben und in ein einheitliches Redispatch-Regime (Redispatch 2.0) nach §§ 13, 13a, 14 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) überführt.
UMSETZUNG REDISPATCH 2.0
Auf Basis der Festlegung BK6-20-059 hat der BDEW ein Einführungsszenario beschrieben, in dem die notwendigen Schritte für die Umsetzung des Redispatch 2.0 vorgegeben sind.
Im ersten Schritt werden wir alle betroffenen Analgenbetreiber anschreiben, über die anstehenden Aufgaben informieren sowie anlagenspezifische Stammdaten austauschen und abstimmen.
Dazu veröffentlichen wir die nachfolgenden Unterlagen.
AUFGABEN FÜR ANLAGENBETREIBER
Anlagenbeteiber haben insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
- Benennung eines Einsatzverantwortlichen (EIV) und eines Betreibers der Technischen Ressource (BTR)
- Bereitstellung von Stammdaten zu den Erzeugungseinheiten
- Bereitstellung von Bewegungsdaten
- Angabe der Marktpartner-ID (BDEW)
- Festlegung der Abrufart für die Leistungsreduzierung (Aufforderungsfall oder Duldungsfall)
- Festlegung des Bilanzierungsmodells (Planwertmodell oder Prognosemodell)
- Festlegung des Abrechnungsverfahrens
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Unter den folgenden Links finden Sie weitere Informationen und Grundlagen zum Redispatch 2.0.