NEUE REGELUNGEN FÜR AN- UND ABMELDUNGEN IM STROM
Informationsstand: 11.04.2025
Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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An-, Ab- und Ummeldung sind nur noch im Voraus möglich
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Schnellere Klarheit beim Lieferantenwechsel
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Marktlokations-ID wird verpflichtend
Was ändert sich ab dem 06.06.2025?
Am 6. Juni 2025 wird im deutschen Energiemarkt der beschleunigte Lieferantenwechsel für Strom - LFW24 - eingeführt. Mit dem Lieferantenwechsel in 24 Stunden nach § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/944 auf nationaler Ebene umgesetzt.
Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur (BK6-22-024) bringen bedeutende Änderungen für Lieferanten und Netzbetreiber mit sich. Neben der Einführung neuer Prozesse, wie der Identifikation per Marktlokations-ID (MaLo-ID), wurden bestehende Abläufe neu strukturiert und optimiert. Dadurch soll der Wettbewerb am Strommarkt gefördert und für Endkunden der Vorgang des Anbieterwechsels innerhalb von 24 Stunden an jedem Werktag möglich gemacht werden.
Was ist die Marktlokations-ID (MaLo-ID)?
Eine Marktlokation (MaLo) ist der Ort, an dem Energie verbraucht wird. Jede Verbrauchsstelle hat eine elfstellige Identifikationsnummer, die eine eindeutige Zuordnung ermöglicht. Sie erleichtert die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Kunden.
Bei einem Umzug zieht die MaLo-ID der alten Wohnung nicht mit um, da diese fest mit der Verbrauchsstelle verbunden ist. Sie erhalten für die neue Wohnung eine neue MaLo-ID.
Wo finde ich die Marktlokations-ID (MaLo-ID)?
Die Marktlokations-ID ist auf der Stromrechnung ersichtlich.
Sollte durch einen Umzug die MaLo-ID nicht bekannt sein, kann diese beim Vermieter oder Netzbetreiber abgefragt werden.
Wir als Lieferant bieten außerdem den Service der MaLo-ID Abfrage beim Netzbetreiber an. Grundlage hierfür ist die Angabe der korrekten Zählernummer. Bitte beachten Sie bei der Meldung des Nutzerwechsels, dass es durch die vorgelagerte notwendige Abfrage zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung kommt, da eine Anmeldung ohne MaLo-ID nicht möglich ist.
Trifft die neue Regelung auch für Gas zu?
Nein, Gas ist von den Änderungen nicht betroffen.
Für die Übersichtlichkeit bitten wir jedoch analog zum Strom, um Meldung des Nutzerwechsels in die Zukunft.
Hat der beschleunigte Lieferantenwechsel Einfluss auf die Kündigungsfristen?
Nein, die vereinbarten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben davon unberührt.
Was ist bei An- und Abmeldung beim Energieversorger zu beachten?
Bisher war eine An- und Abmeldung bis zu 6 Wochen in die Vergangenheit möglich.
Die neuen Vorgaben schließen rückwirkende Meldungen aus, diese sind ausschließlich nur noch in die Zukunft möglich.
Um den Vorgang zukünftig fristgerecht an- oder abmelden zu können, bitten wir um schriftliche Mitteilung eines Nutzerwechsels mindestens 10 Tage im Voraus, um auch eventuelle Klärfälle termingerecht bearbeiten zu können.
Folgende Fristen gelten zum Bearbeitungszeitpunkt:
- Abmeldung zum nächsten Werktag
- Anmeldung zum übernächsten Werktag
Für wen gilt die neue Mitteilungsfrist?
Um Nutzerwechsel fristgerecht melden zu können, sind wir auf die rechtzeitige und korrekte Meldung der Mieter und Vermieter angewiesen.
Wie melde ich meinen Umzug richtig, um Probleme zu vermeiden?
Bitte melden Sie Ihren Umzug mindestens 10 Tage im Voraus, idealerweise sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung bestätigt wurde. Eine frühzeitige Mitteilung an uns stellt sicher, dass der Nutzerwechsel rechtzeitig an- oder abgemeldet werden kann und Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen. Bitte stimmen Sie sich mit Ihrem Mieter oder Vermieter ab, zu welchem Datum die An- oder Abmeldung durchgeführt werden soll.
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde (Einzug)?
Wenn Ihr Einzug nicht rechtzeitig an uns gemeldet wird, kann die Anmeldung möglicherweise nicht fristgerecht zum gewünschten Datum erfolgen.
Wichtig für die Versorgung im Netzgebiet der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG:
Gemäß § 2 Abs. 2 StromGVV kommt ein Grundversorgungsvertrag konkludent durch Nutzung des Stromes an der Entnahmestelle zustande. Zudem ist der Mieter gesetzlich zur Mitteilung seiner Identität gegenüber dem Grundversorger verpflichtet.
Kann ich als Vermieter den Mieter anmelden?
Dazu ist eine Klausel im Mietvertrag notwendig, die den Vermieter berechtigt, Daten des Mieters an den Grundversorger zu übermitteln. Die Verantwortung liegt beim Vermieter.
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig abmelde (Auszug)?
Versäumen Sie die Frist für die Meldung des Auszuges, sind Sie bis zum nächstmöglichen fristgerechten Abmeldetermin für die Energiekosten Ihrer alten Wohnung verantwortlich. So kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird.
Muss ich bei der Abmeldung meines Leerstandes auch direkt einen neuen Mieter melden?
Nein, der Mieter kann sich selbst für einen Energieversorger seiner Wahl entscheiden.
Wichtig für die Versorgung im Netzgebiet der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG:
Meldet sich der Mieter nicht an, wird der Vermieter automatisch wieder der Verbrauchsstelle zugeordnet und angemeldet.
Ich habe zur An- oder Abmeldung noch keinen Zählerstand, wie gehe ich vor?
Das ist kein Problem, bitte übermitteln Sie uns diesen so schnell wie möglich nach erfolgter Wohnungsübergabe. Nutzen Sie dafür gern das Kundenportal, die Online-Zählerstanderfassung über unsere Internetseite oder senden uns das Formular „Zählerstand-Nachmeldung“ postalisch oder per E-Mail zurück.
PDF zum Download: FAQ_Nutzerwechsel
Bei Fragen rund um das Thema Nutzerwechsel wenden Sie sich bitte an: vertrieb@swa-b.de