Ihre Ansprechpartner in Annaberg-Buchholz
MANDY WEISSER
Tel. 03733 5613-559
mandy.weisser@swa-b.de
KATJA KUSTER
Tel. 03733 5613-534
katja.kuster@swa-b.de
UWE STEINBACH
Tel. 03733 5613-552
uwe.steinbach@swa-b.de
FILIALEN
Die Stadtwerke Annaberg-Buchholz immer in Ihrer Nähe – mit unseren fünf weiteren Servicefilialen vor Ort.
Strom
OPTIMALE STROMTARIFE, GUT FÜRS GESCHÄFT
Die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG bietet den passenden Stromtarif für jedes Unternehmen. Ob Architekturbüro oder Autohaus, ob Großbetrieb oder Ladengeschäft – in der ganzen Region rund um Annaberg finden die Firmenkundenbetreuer gemeinsam mit den Kunden den richtigen Tarif für die beste Stromversorgung. Und wenn sich kurzfristig etwas ändert ist kurzfristige und professionelle Unterstützung durch kompetente Mitarbeiter garantiert.
GESETZE UND VERORDNUNGEN
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz
StromGVV
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Annaberg-Buchholz zur StromGVV
Ergänzung-GVV
Informationsplattform der dt. Übertragungsnetzbetreiber (www.netztransparenz.de)
VERBRAUCHERSTREITSCHLICHTUNG BEI STROM UND GAS
Nach §§ 111a und 111b EnWG sind Energielieferanten bereits zur außergerichtlichen Schlichtung bei Verbraucher-
beschwerden im Strom- und Gasbereich verpflichtet. Wird einer Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, haben Energielieferanten die Gründe in Textform darzulegen und auf die Anschrift und die Webseite der Schlichtungsstelle sowie die Verpflichtung des Unternehmens zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren hinzuweisen. Das Schlichtungsverfahren erfolgt vor der Schlichtungsstelle Energie e.V. in Berlin. www.schlichtungsstelle-energie.de
ALLGEMEINE VERÖFFENTLICHUNGSPFLICHTEN
TRANSPARENZ GEMÄSS REMIT
Die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG ist Marktteilnehmer gemäß der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandels (Regulation on Energy Market Integrity and Transparency, REMIT).
Hier veröffentlicht die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG Insiderinformationen entsprechend der EU-Verordnung Nr. 1227/2011: Derzeit liegen keine Insider-Informationen nach Art. 4 (1) der REMIT vor.
STROMKENNZEICHNUNG
Sie möchten wissen, aus welchen Anteilen der Strom bestand, mit dem wir Sie im Jahr 2022 versorgen durften? Die Antwort gibt es hier.
GRUNDVERSORGUNG
Das Preisblatt zum Grundversorgertarif Strom
- gültig bis 31.12.2023, können Sie hier einsehen
- gültig ab 01.01.2024, können Sie hier einsehen
ERSATZVERSORGUNG
Das Preisblatt zur Ersatzversorgung für Gewerbekunden (SLP) ab einem Verbrauch von 10.001 kWh bis 100.000 kWh
- gültig bis 31.07.2023, können Sie hier einsehen
- gültig ab 01.08.2023, können Sie hier einsehen
Das aktuelle Preisblatt zur Ersatzversorgung für leistungsgemessene Kunden im Niederspannungsnetz (RLM) können Sie hier einsehen.